Die Rückenspritze ist für das Sprühen von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Unkrautvertilgern in vorgeschriebenen Konzentrationen, sowie von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Bauchemikalien vorgesehen.
Die Mittel müssen vom Mittelhersteller zur Ausbringung in Sprühgeräten freigegeben sein.
Salpeter-, Essig- und Propionsäure dürfen nur in einer Konzentration bis 10 %, Phosphor- und Schwefelsäure bis 30 %, Kali- und Natronlauge bis 20 % verwendet werden.
Beachten Sie bei jeder Anwendung die Hinweise der Mittelhersteller.
Die Rückenspritze darf ausschließlich im Außenbereich und in gut durchlüfteten Räumen verwendet werden.